Mathäß Insolvenzverwaltungen: Außergerichtliche Streitschlichtung
Außergerichtliche Streitschlichtung
§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz oder nach § 191 f BRAO bei der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter dem Menüpunkt „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Es besteht unsererseits keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren.