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ENTSCHEIDENDE SYNERGIEN VERBINDEN SICH IN DER COOPERATION.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht gemäß
§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz oder nach § 191 f BRAO bei der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter dem Menüpunkt „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Es besteht unsererseits keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren.
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